Schutzfrist bei Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

Schutzfristen bei Fotos

Eine klare Grenze zwischen nach § 72 UrhG geschützten Lichtbildern und nach § 2 UrhG geschützten Lichtbildwerken zu ziehen, ist nicht möglich. Letztlich entscheiden die Gerichte über den Umfang des Schutzes.

Für die Arbeit der Archive darf man davon ausgehen, dass die meisten als archivwürdig bewerteten Fotos als Lichtbildwerke zu behandeln sind und daher 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen urheberrechtlichen Schutz genießen. Außer sehr einfachen Knipsbildern würde ich z.B. Münzfotos und Abbildungen von Reliefs, die zweidimensionalen Vorlagen sehr nahe stehen, als einfache Lichtbilder betrachten.

In meiner Urheberrechtsfibel von 2009 S. 162  habe ich mich zu skeptisch gezeigt, was die Meinung der Urheberrechtskommentare zu dem in der Grafik aufgezeigten Widerspruch angeht.

Dreier/Schulze/Schulze: UrhG 4. Auflage 2013, § 72 Rn. 37: „Stellt der Lichtbildner ein Foto kurz (zum Beispiel 5 Jahre) vor seinem Tode her und wird dieses Lichtbild erst lang (zum Beispiel 35 Jahre) nach seinem Tode erstmals veröffentlicht, dann beträgt die Schutzdauer bis zu maximal 100 Jahren nach der Herstellung und liefe ggf. nach Ende der Schutzdauer für Lichtbildwerke (im Beispielsfall: 85 Jahre statt 70 Jahre nach dem Tode) ab. Auf der einen Seite widerspräche eine über 70 Jahre post mortem auctoris hinausgehende Schutzdauer Art. 1 Abs. 1 Schutzdauer-RL. Man könnte deshalb an eine Deckelung der Schutzdauer denken, die bei Fotos in jedem Fall 70 Jahre nach dem Tode des Lichtbildners einträte (so WB/Thum Rn 35). Auf der anderen Seite sieht Art. 3 Schutzdauer-RL eine bis zu 100 Jahren dauernde Schutzdauer bei verwandten Schutzrechten durchaus vor. Da Art. 6 Satz 3 Schutzdauer-RL den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Schutz anderer Fotografien, also auch einen zusätzlichen Leistungsschutz, vorzusehen, kann auch deren Schutzdauer so geregelt werden, wie es Art. 3 Schutzdauer-RL bei anderen verwandten Schutzrechten vorsieht. Allerdings ist jedes Lichtbildwerk zugleich auch ein Lichtbild. Darin unterscheiden sich Lichtbilder von anderen verwandten Schutzrechten, denen kein vergleichbarer Werkschutz überlagert ist. Somit ließe sich die Schutzdauer bei jedem Lichtbildwerk über die in Art. 1 Schutzdauer-RL vorgesehenen 70 Jahre nach dem Tode verlängern, wenn es kurz vor dem Tode des Fotografen geschaffen und erst entsprechend spät veröffentlicht wird. Diesen Widerspruch zu Art. 1 Schutzdauer-RL wird wohl nur der EuGH klären können.“

Wandtke/Bullinger/Thum: Praxiskommentar zum Urheberrecht 4. Auflage 2014, § 72 Rn. 35: „Berücksichtigt man, dass Lichtbildwerke hingegen gem. § 64 „nur“ bis 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen geschützt sind, kann der Schutz einfacher Lichtbilder, die vom Fotografen in den letzten 30 Jahren vor seinem Tode aufgenommen worden sind, nach § 72 Abs. 3 im Einzelfall bis zu 30 Jahre länger andauern als der Urheberrechtsschutz (Beispiel: ein 10 Jahre vor dem Tode hergestelltes Lichtbild erscheint erstmals im Jahr 30 nach dem Tode und wäre dann gem. § 72 Abs. 3 noch bis zum Jahr 80 nach dem Tode geschützt). Fraglich ist, ob, da die Schutzfrist für schöpferische Fotografien durch Art. 6 der Schutzdauer-Richtlinie verbindlich auf 70 Jahre p. m. a. festgelegt wurde, die wenn auch nur subsidiäre Gewährung des längeren Lichtbildschutzes nach § 72 für schöpferische Fotografien europarechtswidrig ist. Und da der im Einzelfall die urheberrechtliche Schutzdauer bis zu 30 Jahre überschreitende Lichtbildschutz auch in der Sache nicht angemessen ist, wäre eine zeitliche Begrenzung des Lichtbildschutzes auf die Dauer eines entsprechenden Urheberschutzes wünschenswert, bspw. durch Einfügung eines neuen S. 2 in § 72 Abs. 3 der Art „In jedem Fall erlischt das Recht nach Abs. 1 jedoch 70 Jahre nach dem Tode des Lichtbildners; §§ 65 und 66 finden entsprechende Anwendung“ oder durch einen vollständigen zeitlichen Gleichlauf beider Schutzrechte.“

Die Kommentare sehen also durchaus das Problem, dass die deutsche Sonderregelung für Lichtbilder (einen vergleichbaren Schutz „unterhalb“ des urheberrechtlichen „Werk“-Schutzes gibt es sonst nur in Österreich) die europarechtlich vorgegebene Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers in bestimmten Konstellationen aushebeln könnte. Eine gerichtliche Klärung ist nicht in Sicht. In der archivischen Praxis wird man aber an der Faustregel „Fotos sind 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen (oder der Fotografin) geschützt“ bedenkenlos festhalten können.

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Kalenderbild Mai: Studierende 1872

Die erste studentische Vereinigung an der RWTH, die neben wissenschaftlichen und geselligen Zwecken auch der allgemeinen Vertretung der Studenten dienen sollte, war der 1871 gegründete ‚Aachener Polytechniker Verein‘. Das Bild zeigt den Umschlag einer Veröffentlichung über das zweite Stiftungsfest dieses Vereins am 6. Dezember 1872. Das beinahe 140 Jahre alte Heft gibt einen Einblick in das Studentenleben der ersten Aachener Ingenieure. A34_97 Zunächst beschreibt es in Details den Ablauf des Stiftungsfestes und die geladene Gesellschaft. Es wurden alle Lehrer der Polytechnischen Schule (also der RWTH) geladen, die Ehrenmitglieder des Vereins und es gingen sogar Einladungen an die Oberpräsidenten von Kühlwetter und von Bardleben. Gefeiert wurde ab 7.45 Uhr in Bernarts Local  am Markt mit anschließendem Kommers bei Herpers. Neben einem feierlichen Menü mit Festreden, Toasts und dem Verlesen der eingegangenen Briefen der geladenen Oberpräsidenten, die sich entschuldigten, gab es auch musikalische Einlagen und einen Auftritt der chinesischen Burleske Tu-Ta-Tu. So wurde bis zu den frühen Morgenstunden gefeiert, „vermisst wurde nur bei den Aufführungen einige Fertigkeit im Gesange […].“ (S. 23, Schlusswort der Redaction)

Der Quellenwert des Heftes ist aber sehr viel größer, da es nicht nur Rückschlüsse auf die Fest- bzw. Trinkkultur der Vereinigung gibt, sondern innerhalb der Reden und Vorträge auch andere Aspekte des Studentenlebens angesprochen werden. Beispielsweise ist der Rede des Rektors von Kaven zu entnehmen, dass die Eltern der frühen Studierenden nicht selten den Kontakt zu ihm suchten, um über die Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven der Schützlinge zu verhandeln:

„Ich habe oft die ausführlichsten Correspondenzen mit Ihren besorgten Vätern und auch Müttern, und nicht selten kommen Ihre Väter, die ihren Söhnen nicht überall trauen, persönlich zu mir, um meinen Rath zu hören und mich zu fragen, was wohl aus Einem von Ihnen werden könne, und welches wohl das Fach sei, in welchem man am leichtesten und schnellsten ein ausgezeichneter Mann werde.“ (S. 7)

Hier fungiert der Rektor noch persönlich als Studienberatung. Aus derselben Rede wird zusätzlich ersichtlich, wie ein Bewerber auf seine Vorkenntnisse geprüft wurde, um ihn den richtigen Kursen zuzuordnen. Nicht selten prüften die Professoren die Bewerber kurz mündlich und konnten die Studenten für ihre Kurse persönlich auswählen. So kann man dem 28-seitigen Text einiges Interessantes entnehmen, nicht nur in Hinblick auf die Studentenverbindungen, sondern zwischen den Zeilen auch auf das erste Jahr der Studenten am Aachener Polytechnikum.

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Kalenderbild April: Mathematiker mit Geschmack

Heute präsentieren wir die Pioniere der Informatik und der Informationstechnik an der RWTH Aachen. Das Bild zeigt Hubert Cremer und Fritz Reutter, beide Professoren für Mathematik, bei den Feierlichkeiten zur Übergabe der Ehrensenatorenwürde an Fritz Reutter 1981. Das Festmahl war recht rustikal mit Bier und Würstchen, wobei eine schöne, aber ungewöhnliche Aufnahme der bedeutenden Professoren entstanden ist. 9.4.5.r Prof. Dr. Reutter erhielt die Ehrensenatorenwürde für seine großen Verdienste um Erhalt, Konsolidierung und Ausbau des Instituts für Geometrie und Praktische Mathematik. Er widmete sich mehr als drei Jahrzehnte lang den Aufgaben Lehre, akademischer Selbstverwaltung und Forschung. Außerdem war er maßgeblich an der Entwicklung des Studienganges Informatik beteiligt.

Hubert Cremer war ein Wegbereiter auf dem Gebiet der Großrechenanlagen. Auf seine Initiative fand 1952 in Aachen das erste Rechenmaschinen-Kolloquium auf deutschem Boden statt und wenige Jahre später wurde er Leiter des ersten Rechenzentrums heutiger Art in NRW, dass auf sein Betreiben hin, in Aachen errichtet wurde. Reutter trat 1965 seine Nachfolge an. 1958 setzte sich Cremer für die Beschaffung der Z 22 der Zuse KG ein. Die Z 22 war der erste serienmäßig hergestellte Röhrenrechner und das siebte Modell, das Konrad Zuse konstruierte. Die beiden waren Mathematiker mit Leidenschaft, Hubert Cremer verfasste sogar mathematische Poesie, die durchaus einen gewissen Unterhaltungsgrad hat und ein schönes Beispiel für Interdisziplinarität darstellt.

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Rundschreiben Anbietungspflicht Hochschularchiv

Letzte Woche wurde das Rundschreiben Anbietungspflicht Hochschularchiv veröffentlicht. Wir stellen es auch hier nochmal zur Verfügung:

A2015_08_Anbietungspflicht

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Praktikumsbericht

Am Tag des offenen Denkmals 2014 habe ich die Möglichkeit bekommen, das Hochschularchiv der RWTH Aachen einmal von innen zu sehen. Dazu erhielten die Besucher eine Führung durch das Gebäude, welches mir in Teilen schon durch mein Studium bekannt war. Neu für mich waren die Magazine, in denen die Archivalien aufbewahrt werden. Durch diesen Besuch wurde mein Interesse geweckt, mich mit dem Archiv einmal näher auseinander zu setzen und ich bewarb mich um ein Praktikum, welches ich im Rahmen meines Studiums absolvieren muss. Ich bekam direkt eine Rückmeldung von der Praktikumsbeauftragten Maike Schwaffertz, dass ich einige Wochen später anfangen könnte.

In meiner ersten Woche des Praktikums habe ich die einzelnen Bereiche des Archivs näher kennengelernt und alle Mitarbeiter getroffen. Um alle Bereiche des Archivlebens zu sehen, wurden Module eingeführt. Diese werden jeweils von den Mitarbeitern durchgeführt, deren Fachgebiet sie umfassen. Besonders gut gefallen hat mir das Modul der Bewertung von Abgaben, da ich mir vorher unter diesem Aspekt der Archivarbeit wenig vorstellen konnte. Doch auch etwas trockenere Module wie Urheberrecht oder Archivrecht müssen behandelt werden. Ich wurde viel in die Arbeit der Archivmitarbeiter mit einbezogen und bekam mit den anderen Praktikanten die Aufgabe des wöchentlichen Bilderfreitags übertragen.

Zusammenfassend kann ich ein Praktikum im Hochschularchiv nur empfehlen! Hier lernt man kein Kaffeekochen, sondern bekommt einen richtigen Einblick in das Leben im Archiv. Die Praktikanten werden eingebunden und bekommen Aufgaben übertragen, die einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der (studentischen) Mitarbeiter leisten.

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Praktikumsbericht: Das Archiv aus der Sicht eines Nicht-Historikers

Als Nicht-Historiker gehöre ich wohl zu einer im Hochschularchiv als Praktikant selten gesehenen Spezies, zumal ich anfangs mir zwar darüber bewusst war, dass die RWTH über ein eigenes Archiv verfügt; dass aber regelmäßig hochwertige Praktika angeboten werden, war mir unbekannt. Entsprechend erhielt ich erst durch eine Empfehlung von außen die Idee für eine Bewerbung, die glücklicherweise positiv ausfiel. Meine Entscheidung für ein Praktikum im Hochschularchiv begünstigte dabei vor allem die zuvor getätigte Recherche. Was ich dabei entdeckte, überraschte mich doch zutiefst und veranlasste mich, mein Bild des Archivs gründlich zu überdenken. Dieser Prozess konnte sich ebenfalls während der gesamten Praktikumsdauer kontinuierlich fortsetzen.  Besaß ich vor meiner Bewerbung das Bild vom Hochschularchiv als nur eine von vielen trockenen Organisationseinheiten der RWTH, zeigte sich dagegen in der Praxis der überaus interessante und abwechslungsreiche Arbeitsalltag.

Man erhält die Möglichkeit, spannende, interessante oder skurrile Einblicke in die Geschichte der RWTH zu erlangen und abwechslungsreiche Arbeiten näher kennen zu lernen. Natürlich gehören dazu die „üblichen“ archivarischen Tätigkeiten wie das Umbetten und Verzeichnen von Archivmaterial ebenso wie Einführungen in die Bewertung von potentiellem Archivmaterial oder dem Umgang mit dem Findbuchprogramm MidosaXML. Gleichzeitig erhält man aber auch die Gelegenheit, Aufgaben zu erledigen, die man so nicht unbedingt in einem Archiv  erwarten würde. So gefielen mir vor allem die massive Öffentlichkeitsarbeit des Hochschularchives und die Möglichkeit, aktiv daran teilzunehmen. Das regelmäßige Verfassen verschiedenster Texte in den Social-Media-Kanälen, wie beispielsweise hier im Blog, verlangte dabei eine erhebliche Menge an Kreativität und forderte mich gleichzeitig durch den ständigen Spagat zwischen dem wissenschaftlichem Umfeld der RWTH und einer den neuen Medien gerechten Sprache.

Hervorzuheben ist zuletzt die tolle Betreuung durch sämtliche Mitarbeiter, welche vor allem Abwechslung, zeitliche Flexibilität und ein gutes Arbeitsklima ermöglichen und dadurch helfen, die Zeit im Hochschularchiv wie im Flug vergehen zu lassen. Ich würde daher ein Praktikum im Hochschularchiv jeden Interessierten wärmstens empfehlen.

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Kalenderbild März: Die Rektoratsübergabe an Volker Aschoff

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Zu sehen ist hier die feierliche Rektoratsübergabe vom 11. März 1963 an Herrn Prof. Dr.Ing. Volker Aschoff, der das Rektorat von 1963 bis 1965 innehatte.

Als akademische Feier folgt die Rektoratsübergabe einem bestimmten Ablauf, welcher sich in der Regel aus einer wechselnden Anzahl von Reden, Vorträgen und gegebenenfalls Musik zusammensetzt. Zumeist wird die betreffende Veranstaltung von einem besonderen Universitätsangehörigen geleitet und mit einer einführenden Ansprache eröffnet. Anschließend folgen weitere Reden und Ansprachen, die schließlich im Fachvortrag des antretenden Rektors ihren Höhepunkt finden, in diesem Fall durch die Rektoratsrede mit dem Titel „Das Problem der Anpassung in der elektrischen Nachrichtentechnik“.

Zu den zahlreichen Leistungen und Verdiensten Aschoffs, des neugewählten Rektors sowie habilitierten Nachrichtentechnikers und Lehrstuhlinhaber für elektrische Nachrichtentechnik an der RWTH, zählt unter anderem die maßgebliche Beteiligung am Gründungsprozess der philosophischen Fakultät, welche am 1. April 1965 als eine der ersten eigenständigen Fakultäten einer technischen Hochschule in Deutschland ihren Betrieb aufnahm. Die Philosophische Fakultät der RWTH kann damit auf eine fünfzigjährige Geschichte mit zahlreichen Ereignissen, Komplikationen und Neustrukturierungen zurückblicken.

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Praktikumsbericht: Höhepunkt war der Imagefilm

Wie wäre es mit einem Einblick in das „Lexikon der Sexualität“? Oder wollt ihr einmal wissen, wie es nach folgendem Ausschnitt weitergeht: „Apropos Lust“, sagte Uschi, „ich hätte jetzt Lust. Was haltet ihr von einem flotten Dreier?“? Falls ihr daran mal interessiert seid, kann ich euch einen Besuch im Hochschularchiv Aachen empfehlen! Quatsch? Nein, im Ernst! Beides Bestände dieses Archivs.

Das Hochschularchiv der RWTH ist so eines, ganz anders als man es sich zunächst vorstellt, wenn man noch nie so wirklich in einem Hochschularchiv war. Mir ging es genauso, als ich im November 2014 hochmotiviert im Internet die Worte „Aachen+Archiv“ in die Suchmaschine tippte. Ich musste ein Pflichtpraktikum in einem Archiv ableisten. Wohnorttechnisch war die Stadt Aachen optimal für mich. Da bin ich auf das Hochschularchiv der RWTH gestoßen.

Schnell eine Email hingeschrieben, prompt kam die Zusage. Ich könnte morgen starten. Super!

Am ersten Tag bekam ich eine Führung. Größer, als ich gedacht habe: Fünf Magazine, ein Benutzerraum und ein Mitarbeiterraum. Alles in einem schönen, alten Gebäude verpackt. Mit einem Praktikantenleitfaden, der vom Hochschularchiv erstellt wurde, war mein Praktikum gut strukturiert und anhand der Module lernte ich alles Nötige, was man für die Arbeit in einem Archiv braucht. Bestandserhaltung, Verzeichnung, Anfragen beantworten, Weblog-Einträge erstellen, Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen, Paläographie, Internetrecherche, Archiv-, Informationsfreiheits- sowie das Urheberrecht habe ich nun dank des Praktikums theoretisch und praktisch behandelt. Die meisten Module hat Herr Dr. Klaus Graf, der Geschäftsführer, durchgeführt. Die studentischen Hilfskräfte übernahmen ihren jeweiligen Aufgabenbereich.

Höhepunkt der sechs Wochen war mein Projekt “Imagefilm“. Da ich aus meinem Studium die notwendigen Kenntnisse mitbrachte, schlug ich dies anfangs vor. In den letzten zwei Wochen wurde dieser Plan in die Tat umgesetzt und wir filmten fleißig. Schnitt und Vertonung waren die Hauptarbeit.

Es hat einfach sehr viel Spaß gemacht. Das Ergebnis ist gelungen, ich kann es mir immer wieder anschauen. Ein gutes Gefühl, die lange Arbeit so kompakt in einem Film anzuschauen. Also, falls ihr nun interessiert seid an einem Praktikum, macht es ruhig. Es lohnt sich!

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Imagefilm

Unter der Federführung unserer Praktikantin Nadine Schmitz, die bereits Erfahrungen im Medienbereich gesammelt hat, haben wir einen Imagefilm produziert.

Wir danken ihr für die hier geleistete Arbeit, denn das Ergebnis kann sich unserer Meinung nach sehen lassen!

Alle Videos von uns gibt es auf unserem Youtube-Channel.

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Kalenderbild Februar: Eine Postkarte 1911

Diese Postkarte zeigt auf der Vorderseite drei Gebäude der „Königlichen Technischen Hochschule Aachen“: In der rechten oberen Ecke ist das Gebäude für Bergbau und Elektrotechnik abgebildet, links davon ist das Hauptgebäude zu sehen und darunter das Neue Chemische Laboratorium. In der freien Ecke ist der Schriftzug der Hochschule zu sehen und das Wappen der Stadt Aachen. Vermutlich haben die Absender die Vorderseite mit ihren Unterschriften bestückt. Adressiert ist die Postkarte an Herrn Karl Dapheide in Brackwede bei Bielefeld. Sie trägt allerdings keine Adresse, sondern nur die Ortsbezeichnung. Die Postkarte wurde gestempelt sowohl in Aachen am 12. Mai 1911 als auch in Brackwede am 17. Mai 1911.       Fotosammlung 9.3an-vorne       Der Text beinhaltet Grüße von einigen Personen an den Adressaten. Das Fotoalbum in dem sich diese Postkarte befand, wurde uns im Rahmen eines Vorlasses von Herrn Breuer, einem ehemaligen Hochschulbibliotheksmitarbeiter zur Verfügung gestellt und umfasst eine Sammlung von Postkarten, die motivisch hauptsächlich die TH Aachen oder andere große Gebäude der Stadt Aachen zeigen. Die Laufzeit umfasst die Jahre 1870 bis 1960. Herr Breuer wollte dieses Album nach seiner Pensionierung der Öffentlichkeit zugänglich machen, da er während seiner Beschäftigung häufige Nachfragen zu seiner Sammlung erhalten hat. Über solche Postkartensammlungen freuen wir uns hier im Archiv immer sehr und stellen diese selbstverständlich gerne interessierten Archivbenutzern zur Ansicht zur Verfügung.     Fotosammlung 9.3an-hinten

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