Wie aufmerksamen Leser*innen in unserem Posting am 29. April bekannt sein wird, ist auf manchen Promotionskarten der RWTH vermerkt, dass die betreffende Promotion mit einer Borchers-Plakette ausgezeichnet wurde. Nun stellt sich die Frage, was diese Auszeichnung bedeutet und welchen Hintergrund diese besitzt.
Vergeben wird die Borchers-Plakette als besondere Ehrung bei Erreichung eines Doktortitels an der RWTH durch den Rektor. Vorgabe ist dabei, dass die Prüfung mit dem Zusatz „mit Auszeichnung“ („summa cum laude“) absolviert werden muss. Die Ehrung ist dabei studiengangübergreifend. Dem Ausgezeichneten wird zudem seit 2006 eine Ehrennadel überreicht.
Namensgeber der Auszeichnung ist Professor Dr. Dr.-Ing. E.h. Wilhelm Borchers. Dieser war Angehöriger der RWTH in Form der Rolle des Ordinarius für Metallhüttenkunde vom 1. Oktober 1897 bis zu seinem Tode am 6. Januar 1925. Die Bezeichnung „Ordinarius“ beschreibt dabei die Person, die einen Lehrstuhl an einer Hochschule innehält. Wie in seinem Titel durch das Kürzel „Dr. Ing. E.H.“ (Doctor honoris causa) vermerkt wurde er mit einem Ehrendoktortitel bei seiner Promotion ausgezeichnet.
Professor Dr. Dr.-Ing. E.h. Wilhelm Borchers bekleidete von 1904 bis 1909 das Amt des Rektors. Die Borchers-Stiftung wurde in dieser Amtszeit, genauer am 01. Juli 1909, gegründet.
Am Beispiel der gezeigten Promotionskarte sieht man, dass die Auszeichnung zusammen mit den Datum ihrer Verleihung auf der Rückseite der Promotionskarte vermerkt ist.