Das Kalenderbild für den Monat März zeigt eine Staatsanleihe des Deutschen Reichs aus dem Jahre 1916. Auf dem kunstvoll gestalteten Wertpapier ist oben links der Reichsadler zu sehen, daneben der Titel „Anleihe des Deutschen Reichs“. Des Weiteren behütet die Germania, welche in der linken Spalte mit Schwert und Schild zu sehen ist, die Anleihe. Die Germania gilt als Verkörperung Deutschlands, deren Sinngehalt variierte. Zur Zeit des 1. Weltkrieges dürfte der nationalistische und kriegerische Aspekt dominiert haben.
Der Wert der Anleihe beträgt 100 Mark, ein damals nicht unerheblicher Betrag, schließlich entsprach dies in etwa dem Monatslohn eines Facharbeiters. Dabei waren 100 Mark noch der geringste Wert, mit dem solch eine Anleihe herausgegeben wurde. Die hier gezeigte Anleihe lässt noch nicht erkennen, wofür der Staat das Geld benötigte. Es liegt freilich auf der Hand, dass mit den Wertpapieren der Krieg, der in Europa wütete und in verheerende Material- und Menschenschlachten mündete, mitfinanziert werden sollte. Da Deutschland isoliert dastand und keinen Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten hatte, musste aus anderen Quellen Geld in die Staatskasse gespült werden. Freilich hätte man die Bürger durch Steuererhöhungen direkt verstärkt zur Kasse bitten können. Doch hätte dies – mitten im Weltkrieg – wohl nur zu Unmut in der Bevölkerung geführt. Daher bot man der Bevölkerung – und eben nicht nur der Mittel- und Oberschicht, sondern auch der Arbeiterklasse – an, eine Anleihe zu erwerben, die Gewinn abzuwerfen versprach. Der Zinssatz der hier abgebildeten Schuldverschreibung schlägt nämlich – aus heutiger Sicht – mit sagenhaften 5 % zu Buche, der dem Inhaber halbjährlich jeweils am 2. Januar und am 1. Juli auf Zinsscheinen gutgeschrieben wurde. Doch ist Vorsicht im Umgang mit diesem Dokument geboten: Wer schlampig mit dem Zinsschein umging, sodass etwa eine Ecke verloren ging, verlor die Gültigkeit seines Scheins.
Wie stand es nun um die Gewinnaussichten? Wer sich eine üppige und rasche Rendite versprach, der täuschte sich jedoch darüber hinweg, dass der Inhaber einer solchen Schuldverschreibung diese nicht einfach kündigen konnte. Das Deutsche Reich behielt sich nämlich vor, die hier erwähnte Anleihe frühestens zum 1. Oktober 1924 zu kündigen. Mit Blick auf die Reparationsleistungen nach dem gegen Frankreich gewonnen Krieg von 1870/71 erhoffte man sich aber, die Anleihen mit ebensolchen Leistungen nach einem siegreichen Krieg wieder ausgleichen zu können. Als schließlich der ersehnte Sieg ausblieb und Deutschland nun seinerseits Reparationen leisten musste und zur Finanzierung des sogenannten „Ruhrkampfes“, in welchem belgische und französische Truppen wegen unzureichender Zahlung das Ruhrgebiet besetzten, ließ der deutsche Staat immer mehr Geld drucken, bis es zur Hyperinflation von 1923 kam. Da das Geld nichts mehr wert war, war der Staat zwar seine Schulden los, doch das Geld der Inhaber von Anleihen wertlos. Erst durch die Beendigung des Ruhrkampfs und die Einführung der Rentenmark 1923 durch Gustav Stresemann stabilisierte sich die deutsche Wirtschaft. Immerhin wurden Anleihen vor dem 1. Juli 1920 mit neuen Anleihen aus der Anleiheablösungsschuld von 1925 ausgeglichen.