Seit 1. Mai hat Nordrhein-Westfalen ein neues Archivgesetz, das ja auch die Rechtsgrundlage unserer Arbeit darstellt. Als wichtigste praktische Änderung ergibt sich, dass man bei unbekanntem Todesdatum eine Sperrfrist von 100 statt wie bisher 90 Jahren ansetzen kann. Wortlaut des Gesetzes: GV.NRW 2010, S. 188.
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