Pionierinnen der Wissenschaft - Frauen an den Universitäten

 


1.) Frauen und Wissenschaft: Geschichte einer Gleichstellung

 

 

1754

 

Dorothea Erxleben wird auf Befehl des preußischen Königs als erste Frau Deutschlands, zur Promotion im Fach Medizin an der Universität Halle  zugelassen.

1864

Die Universität Zürich lässt als erste deutschsprachige Universität ordentliche Studentinnen zu

1865

Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins.

1886

Erste Abiturprüfungen von Frauen in Berlin.

1888

Petition des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins beim preußischen Abgeordnetenhaus für Zulassung zum Medizinstudium und zur Lehrerausbildung.

Der Frauenverein „Reform“ fordert den Zugang zu allen Fächern.

1891

Der Reichstag überlässt die Entscheidung über das Frauenstudium

der Kompetenz der Länder.

1896

Zulassung von Gasthörerinnen in Preußen.

1900

Das Großherzogtum Baden lässt als erstes deutsches Land Frauen als ordentlich Studierende an den Universitäten Freiburg und Heidelberg zu.

1901

Mathilde Wagner kann in Freiburg als erste ordentlich immatrikulierte Studentin zum Doktor der Medizin promovieren.

1908

In Preußen, Hessen und Elsaß-Lothringen wird Frauen das Studium erlaubt.

1909

Mecklenburg erlaubt Frauen das Studium – in allen deutschen Ländern dürfen nun Frauen studieren.

1921

Frauen steht die Möglichkeit zur Habilitation offen.

1934

Per Gesetz „gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ wird die Zahl der Hochschulzugangsberechtigten reichsweit auf 15000 begrenzt, nur maximal 10% dieser Studienplätze dürfen von Frauen besetzt werden.

Aufgrund des Akademikermangels wird die Begrenzung für Frauen ein Jahr später wieder abgeschafft.

1939

Während des Weltkrieges steigt der Frauenanteil an deutschen Universitäten auf über 50%.

1946

In der Nachkriegszeit sinkt der Frauenanteil auf 20–30%.

1967

Der Studentinnenanteil ist mit 24% im Vergleich mit anderen Ländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Deutschland am niedrigsten.

1970er

Mit steigenden Studentenzahlen steigt auch der Frauenanteil wieder.

1985

Ergänzung des Hochschulrahmengesetzes: Bestellung von Frauenbeauftragten.

2006

Der Studentinnenanteil liegt bei 50%.

           

 

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2.) Zitat gegen das Frauenstudium:

Th. W. Bischoff (1807 – 1882), Anatom und Physiologe, beeinflusst mit seinem Buch „“Das Studium und die Ausübung der Medicin durch Frauen“ ( 1872) lange Zeit die Diskussion über das Frauenstudium:

„Es fehlt dem weiblichen Geschlecht nach göttlicher und natürlicher Anordnung die Befähigung zur Pflege und Ausübung der Wissenschaften und vor allem der Naturwissenschaften und Medicin.   ...
Die Überladung des ärztlichen Standes mit unbefähigten halb-gebildeten weiblichen Handwerkern , wie sie allein von dem weiblichen Geschlecht zu erzielen sind, hemmt und stört die Fortbildung der ärztlichen Wissenschaft und Kunst auf das Schädlichste.
Diese Überladung mit weiblichen ärztlichen Handwerkern, unter gleichzeitig unausbleiblicher Verdrängung männlicher Ärzte, gefährdet das sanitäre Wohl des Staates im Frieden und im Krieg auf die bedenklichste Art“

(Zit. nach Hadumod Bussmann, Stieftöchter der Alma mater?, München 1993, S. 22)

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3.) Organisierung und Solidarisierung der Frauen:

Satzung des Deutschen Frauenvereins Reform

für Eröffnung wissenschaftlicher Berufe

für die Frauenwelt

 

I. Zweck und Tätigkeit des Vereins.

 

1. Der am 30. März 1888 in Weimar gegründete Frauenverein Reform geht von der Überzeugung aus, daß einerseits die Steigerung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts eine unaufschiebbare Pflicht unserer Zeit geworden ist,

und daß es andererseits der weite Umfang des Feldes der gewerblichen, kaufmännischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Berufe, deren volle Aufschließung für die Frauenwelt anzustreben ist, als unmöglich er­scheinen läßt, alle Teile dieses mächtigen Gebiets mit Nutzen durch einen Verein zu bearbeiten.

Der  Frauenverein   Reform   beschränkt  seinen  Zweck ausschließlich darauf, für die Erschließung der auf wissenschaftlichen Studien beruhenden Berufe für das weibliche Geschlecht zu wirken: und zwar vertritt der Verein die Ansicht, daß die Frau gleich dem Manne zum Studium aller Wissenschaften Zutritt haben soll, nicht aber auf vereinzelte derselben (wie z. B. die Medi­zin oder Lehrfach) beschränkt werden darf!

2. Um dieses Ziel zu erreichen, will der Verein vorzüglich für folgende Punkte zu wirken suchen:

a)   Errichtung von Mädchengymnasien mit dem gleichen Lehrplan, wie ihn die auf die Universität vorbereiten­den Knabenschulen haben;

b)  Erlangung des Rechtes für diese Gymnasien, über die an denselben abgelegten Prüfungen amtliche Zeug­nisse auszustellen, welche wie die Maturitätszeug­nisse   der   Knaben-Gymnasien   und   -Realanstalten zum Studium an den betreffenden Hochschulen be­rechtigen;

c)  Zulassung des weiblichen Geschlechts zum Studium auf  Universitäten   und   anderen   wissenschaftlichen Hochschulen;

d)  Erlangung der staatlichen Erlaubnis für Frauen, diejenigen auf wissenschaftlichen Studien beruhenden Be­rufe, deren Ausübung einer behördlichen Genehmi­gung bedarf, auch wirklich ausüben zu dürfen, soweit das praktisch durchführbar ist und sobald die betref­fenden Examensnachweise geliefert sind.

3. Als geeignete Mittel zur Förderung seiner Zwecke erach­tet der Verein:

a)  Aufklärung  der  öffentlichen  Meinung  durch  Wort und Schrift, durch Mitteilungen in der Tagespresse sowie durch Veröffentlichung von Flugblättern usw.;

b)  Petitionen an Landtage und Behörden deutscher Staa­ten;

c)  Ansammlung eines Fonds zur Förderung der Errich­tung eines Mädchengymnasiums.

Der Verein als solcher vertritt keinerlei politischen oder kirchlichen Standpunkt.

 

 

II. Mitgliedschaft und Beitrag.

 

1. Nur erwachsene Personen weiblichen Geschlechts kön­nen Mitglieder werden; ... [...]

Wie aus den Satzungen des Vereins ersichtlich, vertritt derselbe die Ansicht, daß die Frau gleich dem Manne zum Studium aller Wissenschaften zuzulassen sei.

Dagegen bezeichnen die Satzungen des Vereins durchaus nicht alle wissenschaftlichen Berufe als solche, die heute in Deutschland dem weiblichen Geschlechte erschlossen wer­den müßten.

Vielmehr erstrebt der Verein die Zulassung zur Ausübung nur, soweit das heute auch praktisch durchführbar ist.

Als praktisch durchführbar aber erscheint naturgemäß zunächst das, was bereits tatsächlich in anderen Kulturländern durchgeführt worden ist. Dagegen wird der mit dem tatsächlichen Stande der Dinge Rechnende und nur das Erreichbare Anstrebende sicherlich nicht heute in Deutschland die Zulassung der Frauen zum Predigeramte, zur Laufbahn des Verwaltungsbeamten oder des Richters anstreben. [...]

Warum aber sollten wir nicht auch für Deutschland erstreben, der Frau jene wissenschaftlichen Berufe zu erschließen, die im Ausland z.T. schon seit Jahren dem weiblichen Geschlechte erschlossen sind, wie z. B. den Beruf des Arztes, des Zahnarztes, des Apothekers, des Chemikers, des Journalisten, des Hochschullehrers, des Rechtsanwalts?

Solche im Ausland bereits tatsächlich durch Frauen ergriffene Erwerbszweige sind es, um die sich's handelt.

[...]

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4.) Forderungen:

„Wenn der „Deutsche Frauenverein Reform“ für eine Einschließung aller Studien für die Frauenwelt zu wirken sucht, so hat er dabei nicht die Absicht, auch die Aufschließung aller auf solchen Studien beruhenden Berufe anzustreben. ......So sind z.B. wohl zweifelsfrei die Berufe des Richters, des Verwaltungsbeamten, des evangelischen Pastors solche, welche heute auch der eifrigste Freund der Reformbestrebungen nicht ins Auge fassen wird. Vielmehr kann sich´s immer nur darum handeln, Erwerbszweige ins Auge zu fassen, für deren Ausführbarkeit durch Frauen in einem anderen europäischen Land bereits der praktische Beweis erbracht ist. Dahin rechnen wir die Berufe des Arztes, des Zahnarztes, des Apothekers, des Höheren Lehrfachs und die akademische Dozentenlaufbahn, den Beruf des Schriftstellers und Journalisten, sowie eventuell des Rechtsanwalts.“

(Aus: Petition des ,,Deutschen Frauenvereins Reform“ an den Reichstag vom 10.10.1888, zit. nach Hadumod Bussmann, Stieftöchter der Alma mater?, München 1993, S. 28)

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5.) Gesetzesinitiative in Preußen:

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6.) Die erste "Frau Doktor"...

Promotion Elsa Neumanns an der Humboldt-Universität Berlin 1899, Stich nach Zeichnung E. Thiel (http://de.wikipedia.org/wiki/Elsa_Neumann)

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7.) Die Verteilung bei den Studienanfängern

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8.) Zwei wichtige Pionierinnen: Lise Meitner...

1912 wird Lise Meitner Assistentin von Max Planck und arbeitet zusammen mit Otto Hahn an der Erforschung  der Radioaktivität. Seit 1933 arbeiten sie an der Kernspaltung. Aufgrund ihrer jüdischen Wurzeln emigriert sie 1938 nach Schweden. 1939 entdeckt Otto Hahn das "Zerplatzen" von Uran in Barium und Technetium - er hat die Kernspaltung entdeckt, kann sich dieses Phänomen aber nicht erklären. Lise Meitner liefert die theoretische Erklärung zu dem Phänomen der Kernspaltung.

1944 erhält jedoch nur Hahn den Nobelpreis in Chemie für die Entdeckung der Kernspaltung. Mit dieser Entdeckung wurde der Grundstein für die Entwicklung von Atomwaffen und Atomenergie gelegt.

 


9.) ...und Marie Curie

Aus: Bernd Schuh, 50 Klassiker Naturwissenschaftler. Von Aristoteles bis Watson & Crick, Hildesheim 2006 Aus: Bernd Schuh, 50 Klassiker Naturwissenschaftler. Von Aristoteles bis Watson & Crick, Hildesheim 2006

(Links: Marie Curie und ihr Mann Pierre Curie, rechts: Indische Briefmarke zu Ehren von Marie Curie)

Marie Curie als die "Mutter der Radioaktivität", da sie das strahlende Element Radium entdeckte und den Begriff der Radioaktivität prägte. Dafür bekam sie 1903 den Nobelpreis in Physik. 1911 erhielt sie einen weiteren Nobelpreis - dieses Mal in der Chemie.
Sie trug mit ihrer Forschung entscheidend zur Anwendung radioaktiver Stoffe in der Strahlentherapie bei.
Nach dem Tod ihres Mannes übernahm sie dessen Lehrstuhl. Am Anfang des 20. Jahrhunderts stellte eine solche Rolle einer Frau in der Wissenschaft eine große Ausnahme dar.

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10.) Frauenanteile in den verschiedenen Stadien der akademischen Laufbahn

Frauenanteile in verschiedenen Stadien
der akademischen Laufbahn

Gegenstand der Nachweisung 

Frauenanteil in Prozent
2002 2003 2004
Studienanfänger 50,6 48,2 48,8
Studierende 1 47,4 47,4 47,7
Absolventen 47,0 48,4 49,2
Promotionen 36,4 37,9 39,0
Habilitationen 2 21,6 22,0 22,7
Hochschulpersonal insgesamt 3 51,2 51,3 51,2
Hauptberufliches wissenschaftliches
und künstlerisches Personal 3
27,7 28,6 29,2
Wissenschaftliche und künstlerische
Mitarbeiter 3
32,7 33,5 34,0
Professoren 3 11,9 12,8 13,6
C4 -Professoren 3 8,0 8,6 9,2
Bevölkerung insgesamt 4 51,1 51,1 51,1
1 Wintersemester.
2 Kalenderjahr.
3 01. Dezember.
4 31. Dezember des Vorjahres.

Aktualisiert am 11. November 2005

Aus: Statistisches Bundesamt <www.destatis.de/basis/d/biwiku/hochtab8.php>

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11.) Frauenanteile an den C4 und vergleichbaren Professuren im internationalen Vergleich 2004

Quelle: CEWS Statistikportal <www.cews.org/statistik/hochschulen.php?aid=51&cid=18>

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12.) Studentisches Liedgut

Klagen einer Studentin
(Melodie: Es zog ein flotter Bursch zum Rhein.)

Wie wütend ich aufs Studium bin!
Mein rosenfarb'ner Teint ist hin,
Vom Lernen geh'n die Haare aus,
Die Stirn durchziehen Falten kraus,
Und kurzsichtig wird bald der Blick,
Vom vielen Sitzen wird man dick,
Sich gut zu kleiden hält sehr schwer;
Mein Gott, die Schönheit leidet sehr!
Und eh' so ein Examen naht,
Da ist man meist schon recht bejahrt!

Doch ist es glücklich dann vorbei,
Da hat verpaßt man mancherlei.
Da sitzt man mit der Bildung dann
Und kriegt im Leben keinen Mann.
Und drum, ihr Mädels jung und nett,
Werft Hume und Kant aufs Bücherbrett,
Werft Kolben und Retort beiseit',
Schnell, denn es drängt und eilt die Zeit!
Eh' euer Jugendreiz verweht
Und eh's zu spät, ja, eh's zu spät!

Quelle: Liederbuch für Studentinnen, Strassburg 1910, "Es zog ein flotter Bursch zum Rhein", S. 18 f. und "O junge Mädchenherrlichkeit", S. 38 f.

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13.) "Patente sind Männersache"


Quelle: Pressespiegel der RWTH.

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