Die Sache mit den Schutzfristen…

Einblick in die Autorenliste zum Jahrbuch der Technischen Hochschule zu Aachen Erster Jahrgang 1941

Dem Hochschularchiv wurde vor einiger Zeit dankenswerterweise von der Hochschulbibliothek das Digitalisat zum Jahrbuch der Technischen Hochschule zu Aachen (Erster Jahrgang) 1941 überlassen. Das Buch ist derzeit bei uns nicht mehr auffindbar.

Durch Recherchen ist uns bewusst geworden, dass wir nicht das vollständige Digitalisat veröffentlichen dürften, denn zu den vielen unterschiedlichen Autoren gehören jeweils andere urheberrechtliche Schutzfristen, die es zu beachten gilt. Gemeinfrei sind nur Beiträge, deren Autor 70 Jahre tot ist.
Die Einsicht in das Dokument bei uns stellt jedoch kein Problem dar.

Die Mitarbeiter:innen des Hochschularchives haben zu jedem Autor die Lebensdaten sowie den groben Werdegang zusammengetragen. Diese Übersicht zeigt, wer damals für das erste Jahrbuch schrieb.

 


Allgemein gelten bei personenbezogenen Dokumenten folgende Schutzfristen, die sich von der urheberrechtlichen Schutzfrist unterscheiden:

  • 10 Jahre nach dem Tod;
  • 100 Jahre nach der Geburt (falls das Todesdatum unbekannt ist);
  • 70 Jahre nach Entstehung (falls sowohl das Todes-, als auch das Geburtsdatum unbekannt sind).
Diese Schutzfristen gelten natürlich nicht für gedruckte Veröffentlichungen. Aber bei deren Nachnutzung ist die urheberrechtliche Schutzfrist zu beachten.

 

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