Was man nicht alles beim Verzeichnen findet!

Beim Verzeichnen von Personalakten machte unsere ehemalige Praktikantin Andrea Herzog eine spannende Entdeckung: Die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, hat mit ihrer Personalakte als Lehrbeauftragte (Sign.: PA 9089) den Weg in unser Archiv gefunden.

Ein Eintrag im Vorlesungsverzeichnis vom Sommersemester 1982 (S. 330) belegt, dass Schavan in diesem Semester die Übung “Freiheit und Bindung” (2 Stunden, 19-20:30 Uhr donnerstags) am Lehrgebiet Katholische Theologie angeboten hat. Für das WS 1981/82 fehlt ein solcher Eintrag.

Informationen aus der Personalakte dürfen wir selbstverständlich noch nicht preisgeben, da in diesem Fall die Schutzfrist (§ 7 Absatz 1) des Archivgesetzes NRW greift, wonach personenbezogene Unterlagen erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person einsehbar sind. Für Ausnahmen zu dieser Regelung verweisen wir gerne auf § 7 Absatz 6:

“(6) Die Nutzung von Archivgut, das Schutzfristen nach Absatz 1 und 4 unterliegt, kann vor deren Ablauf auf Antrag genehmigt werden. Bei personenbezogenem Archivgut ist dies nur zulässig, wenn

 1. die Betroffenen in die Nutzung eingewilligt haben,

2. im Falle des Todes der Betroffenen deren Rechtsnachfolger in die Nutzung eingewilligt haben, es sei denn, ein Betroffener hat zu Lebzeiten der Nutzung nachweislich widersprochen, oder die Erklärung der Einwilligung wäre nur höchstpersönlich durch die Betroffenen möglich gewesen.

3. die Nutzung zu benannten wissenschaftlichen Zwecken oder zur Wahrnehmung rechtlichen Interesses erfolgt und dabei sichergestellt wird, dass schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden,

4. dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.”

Schavan PA 9089

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