Aus dem Studentenleben
   
Frauen
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Die erste Studentin
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Die erste Promotionskandidatin, Habilitandin und Professorin
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Frauen heute an der RWTH
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Frauenförderung
   
Korporationen und Selbstverwaltung
   
Wohnen
   
Vergnügen
   
Die erste Studentin  
Im Jahre 1908 eröffnete auch Preußen als eines der letzten Länder Frauen den Zugang zu Universitäten. Laut Auskunft der Aachener Matrikelbücher schrieben sich zum Studienjahr 1909/1910 daraufhin am Polytechnikum prompt zwei Frauen ein: Gertrud Conzen und Maria Fleuster. Sie waren die ersten, die sich in eine vom männlichen Geschlecht behauptete Domäne begaben. In den darauf folgenden Jahren stieg die Anzahl der Studentinnen stetig an, und schon bald sollte es eine erste Frau mit Doktortitel geben.
Die erste Promotionskandidatin, Habilitandin und Professorin
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Maria Bredt-Savelsberg schrieb sich im Wintersemester des Jahres 1913/1914 am Polytechnikum ein, um hier mit 21 Jahren ein Studium der Chemie aufzunehmen,. Bereits im Jahre 1917 machte sie ihr Diplom mit Auszeichnung. Der Erste Weltkrieg war noch nicht zu Ende, als sie am 22. Juni 1918 ihre Doktorprüfung mit Erfolg abschloss. Schon 1917 war die Doktorandin am organisch-chemischen Labor tätig. Nach Ablegung der Doktorprüfung führte sie ihre Tätigkeit als Assistentin am organisch-chemischen Labor fort. Maria Bredt-Savelsberg war die erste Frau an der Technischen Hochschule, die sich hier habilitierte (1923) und, als verheiratete Maria Lipp, seit 1938 einen außerplanmäßigen, seit 1943 einen ordentlichen Lehrstuhl für Organische Chemie innehatte.
Frauen heute an der RWTH
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Mit dem Einzug der Frauen in die Hochschulen war zwar ein erster emanzipatorischer Durchbruch erreicht worden, doch blieben Frauen gerade in den klassischen Männerdomänen weiterhin stark unterrepräsentiert, - bis heute ist dies übrigens der Fall. Im Jahr 1990 stellten Frauen knapp 25% der eingeschriebenen Studierenden, während der Frauenanteil bei den C4-Professuren bei 1,7% lag. Im Oktober 2002 stieg der Frauenanteil bei den Neueinschreibungen immerhin auf 39 % an.
Frauenförderung
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Zu Beginn der neunziger Jahre sollte an allen Hochschulen die Chancengleichheit durch ein Frauenförderungsgesetz verbessert werden. So gehört es unter anderem zu den Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten, in Berufungskommissionen und anderen wichtigen Gremien der Hochschule darauf zu achten, Ungerechtigkeiten wie zum Beispiel die Benachteiligung von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes zu vermeiden. Für die Studentinnen erscheint inzwischen seit einigen Jahren ein eigenes Veranstaltungsverzeichnis, das zahlreiche Angebote speziell für Frauen enthält und über die aktuellen Aktivitäten zu Frauenförderung und Gleichstellung informiert.
 
 
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