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Entwurf
der Landesregierung |
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Im
November 1968 sandte das Kultusministerium an die Hochschulen den
Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes. Der Verfassungsausschuss
der RWTH beriet über die Vorlage und sprach sich in seiner Versammlung
am 16. Dezember 1968 dagegen aus. Tags darauf fand eine vom AStA
und dem Senat gestaltete Versammlung statt, in der eine gemeinsame
Resolution erarbeitet wurde, welche ebenfalls Kritik an den Hochschulreformplänen
der Landesregierung formulierte. |
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Dauerdiskussion |
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Die
Auseinandersetzungen um ein neues Hochschulgesetz waren damit nicht
beendet: So stand das Jahr 1969 im Zeichen von Verfassungsentwürfen,
die immer wieder diskutiert, abgeändert, neu gestaltet, schließlich
verworfen und neu entwickelt wurden. Begleitet war die Suche nach
einer den zeitgemäßen Ansprüchen gerecht werdenden Verfassung stets
vom Engagement der Studierenden und der Assistenten, die sich in
Arbeitsgruppen organisierten, ganze Verfassungsentwürfe schrieben
und diese als Diskussionsgrundlage einreichten. |
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Aufruf
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Streiks |
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In
einer Presseerklärung, die der AStA am 17. April herausgab, wurden
"harte Kampfmaßnahmen gegen das drohende Hochschulgesetz der Regierung
Kühn" angekündigt. Für den 23. April 1969 war ein mit einem Demonstrationsmarsch
nach Düsseldorf zum dortigen Landtag verknüpfter Warnstreik geplant.
Der gesamte Juni war gekennzeichnet von aktiven, teils radikalen
Streikmaßnahmen gegen das Hochschulgesetz. Vom AStA wurden für diesen
Zweck "Streik-Materialien" herausgegeben und verteilt. |
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Aufruf
zum Streik
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Flugblattausschnitt
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Entgegenkommen
der Professoren |
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Auch
die Professoren erkannten die Gefahr der Beseitigung der Eigenständigkeit
der Hochschule durch den Verfassungsentwurf des Kultusministeriums.
Am 6. Mai 1969 bestimmte der Große Rat, dass alle Sitzungen der
akademischen Gremien künftig öffentlich sein sollten. Am 21. Mai
1969 wurde Helmut Faissner zum neuen Rektor gewählt. Die Studierenden
begrüßten diese Wahl, da Faissner viele ihrer Anliegen teilte und
auch die Vorstellung äußerte, dass "Professoren [...] sich einem
Streik der Studenten [gegen das Hochschulgesetz] anschließen" könnten. |
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Gescheitertes
Hochschulgesetz |
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Das
von der Landesregierung 1970 schließlich erlassene Hochschulgesetz
beauftragte die Hochschulen mit der Erarbeitung einer Grundordnung,
wurde jedoch an der RWTH von allen Gruppierungen abgelehnt. Diese
konnten in der Frage der Mitbestimmung in den Entscheidungsgremien
der Fakultäten keinen gemeinsamen Nenner finden, einziges Zugeständnis
an die Reformer war ein Mitspracherecht der nichtwissenschaftlichen
Mitarbeiter in Senat und Großem Rat. Nach heftigen Auseinandersetzungen
und langen Diskussionen musste die Umsetzung des Hochschulgesetzes
letztlich als gescheitert erklärt werden. Eine erweiterte Partizipation
nicht-professoraler Gruppen wurde erst in der erneuten Verfassungsänderung
von 1974 und schließlich in der neuen Grundordnung von 1985 festgeschrieben.
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