Die 68er-Bewegung in Aachen
 
Notstandsgesetze
   
Hochschulreform
   
"Heißer" Winter 68
   
Protest gegen das Hochschulgesetz
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Entwurf der Landesregierung
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Dauerdiskussion
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Streiks
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Entgegenkommen der Professoren
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Gescheitertes Hochschulgesetz
   
Entwurf der Landesregierung  
Im November 1968 sandte das Kultusministerium an die Hochschulen den Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes. Der Verfassungsausschuss der RWTH beriet über die Vorlage und sprach sich in seiner Versammlung am 16. Dezember 1968 dagegen aus. Tags darauf fand eine vom AStA und dem Senat gestaltete Versammlung statt, in der eine gemeinsame Resolution erarbeitet wurde, welche ebenfalls Kritik an den Hochschulreformplänen der Landesregierung formulierte.
Dauerdiskussion
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Die Auseinandersetzungen um ein neues Hochschulgesetz waren damit nicht beendet: So stand das Jahr 1969 im Zeichen von Verfassungsentwürfen, die immer wieder diskutiert, abgeändert, neu gestaltet, schließlich verworfen und neu entwickelt wurden. Begleitet war die Suche nach einer den zeitgemäßen Ansprüchen gerecht werdenden Verfassung stets vom Engagement der Studierenden und der Assistenten, die sich in Arbeitsgruppen organisierten, ganze Verfassungsentwürfe schrieben und diese als Diskussionsgrundlage einreichten.
Aufruf
 
Aufruf
Streiks
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In einer Presseerklärung, die der AStA am 17. April herausgab, wurden "harte Kampfmaßnahmen gegen das drohende Hochschulgesetz der Regierung Kühn" angekündigt. Für den 23. April 1969 war ein mit einem Demonstrationsmarsch nach Düsseldorf zum dortigen Landtag verknüpfter Warnstreik geplant. Der gesamte Juni war gekennzeichnet von aktiven, teils radikalen Streikmaßnahmen gegen das Hochschulgesetz. Vom AStA wurden für diesen Zweck "Streik-Materialien" herausgegeben und verteilt.
Aufruf zum Streik
Flugblattausschnitt
Aufruf zum Streik
Flugblattausschnitt
Entgegenkommen der Professoren
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Auch die Professoren erkannten die Gefahr der Beseitigung der Eigenständigkeit der Hochschule durch den Verfassungsentwurf des Kultusministeriums. Am 6. Mai 1969 bestimmte der Große Rat, dass alle Sitzungen der akademischen Gremien künftig öffentlich sein sollten. Am 21. Mai 1969 wurde Helmut Faissner zum neuen Rektor gewählt. Die Studierenden begrüßten diese Wahl, da Faissner viele ihrer Anliegen teilte und auch die Vorstellung äußerte, dass "Professoren [...] sich einem Streik der Studenten [gegen das Hochschulgesetz] anschließen" könnten.
   
Gescheitertes Hochschulgesetz
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Das von der Landesregierung 1970 schließlich erlassene Hochschulgesetz beauftragte die Hochschulen mit der Erarbeitung einer Grundordnung, wurde jedoch an der RWTH von allen Gruppierungen abgelehnt. Diese konnten in der Frage der Mitbestimmung in den Entscheidungsgremien der Fakultäten keinen gemeinsamen Nenner finden, einziges Zugeständnis an die Reformer war ein Mitspracherecht der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter in Senat und Großem Rat. Nach heftigen Auseinandersetzungen und langen Diskussionen musste die Umsetzung des Hochschulgesetzes letztlich als gescheitert erklärt werden. Eine erweiterte Partizipation nicht-professoraler Gruppen wurde erst in der erneuten Verfassungsänderung von 1974 und schließlich in der neuen Grundordnung von 1985 festgeschrieben.
   
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