Kalenderbild November: Umnutzung der RWTH im Ersten Weltkrieg

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Unser Kalenderbild für den Monat November zeigt den Antrag des „Vereins für Deutsche Frauenkleidung und Frauenkultur“ zur Nutzung eines Hörsaals vom 09. November 1917.
Aufgrund einer geplanten Ausstellung von Kinderkleidern und Arbeiten der Strumpf- und Schuhfürsorge bittet der Verein um die Nutzung eines Vorlesungssaales des Reiffmuseums (heute genutzt als Kunsthistorisches Institut und als Fakultät der Architekten), genauer, den Hörsaal für Kunstgeschichte Nr. 33.
Die Unterschrift auf dem Antrag stammt von Friedrich Klockmann, Rektor der RWTH von 1917 bis 1919. Klockmann wurde am 12. April 1858 in Schwerin geboren und promovierte im Jahr 1881 in Rostock zum Dr. phil und Dr. Ing.E.h. 18 Jahre später fungierte er als Professor der Mineralogie, der Petrographie und der Lagerstättenlehre als Ordinarius an der RWTH, zu dessen Rektor er im vorletzten Kriegsjahr des Ersten Weltkriegs ernannt wurde. Am 17.11.1937 verstarb Klockmann schließlich im Alter von 79 Jahren.
Dem Antrag des Rektors war am 08. November ein Schreiben vorangegangen, in welchem der Verein – vertreten von Frau Max Mehler – den Rektor zur Antragstellung an den königlichen Kommissar bat. Am 14. November schließlich erfolgte die Genehmigung der Raumnutzung durch ein Rückschreiben des Rektors an Frau Mehler.
In den Kriegsjahren 1914 bis 1918 erlebte die RWTH eine teilweise Umnutzung, ihrer frontnahen Lage und den räumlichen Kapazitäten. Da von den 800 Studenten, die die Universität bei Kriegsausbruch besuchten etwa 300 in den Krieg zogen, wurden Räume teilweise nicht mehr genutzt und gaben somit Potential zur Neunutzung her. In den übrigen Räumlichkeiten wurde der Hochschulbetrieb weitergeführt. (siehe Vorlesungsverzeichnis 1917/1918) Am 28. November des gleichen Jahres erfolgte die Aufforderung des Regierungspräsidenten an den Rektor der RWTH, bei Verleihung der Räumlichkeiten einen pauschalen Betrag von 50 Mark von den betreffenden Vereinen oder Personen zu berechnen, insofern es sich nicht um wohltätige Veranstaltungen handelt. Besagte Einnahmen sollten anschließend der Kasse für allgemeine Hochschulzwecke zugeführt und von dieser genutzt werden.
Im Anschluss an sein Schreiben erlaubt sich der Präsident allerdings die Bemerkung, dass er selbst eine solche Gebührenerhebung für nicht ratsam erachtet, da sie förmlich einem Mietverhältnis gleichkommen würde und die Erhebung für Strom-, Heiz- und Reinigungskosten wohl ausreichend seien.

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